Kindergarten

Kindergarten

NÖ Landeskindergarten Mautern
Leitung: Mag. Barbara Magerl


+43 (2732) 81102-11 (Gruppe 1)
+43 (2732) 81102-12 (Gruppe 2)
+43 (2732) 81102-13 (Gruppe 3)
+43 (2732) 81102-14 (Gruppe 4)
+43 (2732) 81102-15 (Gruppe 5)

Mail-Adresse: kiga@mautern-donau.gv.at

Verpflegung
Das Mittagessen wird von der Firma Tafelspitz (Paudorf) zubereitet und besteht aus Suppe und Hauptspeise.
Die Bestellung erfolgt über das digitale Bestellsystem „book2eat“, die Bezahlung direkt über die App.
Obst für die Jause sowie Gläschennahrung kann mitgebracht werden.

Einfach online Essen bestellen
Wie funktioniert die Essensbestellung?
Info_Essensbestellung[1].pdf herunterladen (0.38 MB)

Öffnungszeiten & Schließzeiten ab 01.09.2025:

Montag, Mittwoch und Freitag:     von 7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:             von 7:00 bis 16:30 Uhr

Beginn des neuen Kindergartenjahres: 01.09.2025
Ende Kindergartenjahr: 03.07.2026 


An folgenden Tagen ist der Kindergarten geschlossen:

26.10. Nationalfeiertag
01.11. Allerheiligen
02.11. Allerseelen
15.11. Hl. Leopold
08.12. Maria Empfängnis
24.12. - 06.01.2026 Weihnachtsferien
02.02. - 06.02.2026 Semesterferien
28.03. - 06.04.2026 Osterferien
01.05. Staatsfeiertag
14.05.2026 Christi Himmelfahrt
25.05.2026 Pfingstmontag
04.06.2026 Fronleichnam

Sommerferienbetreuung

Sommerferienbetreuung 30.06. - 25.07. und 04.08. - 29.08.2025

Kein Kindergartenbetrieb:
28.07. - 01.08.2025 Sommerferien
15.08. Maria Himmelfahrt

Bedarfsmeldung

Die angegebenen Betreuungszeiten können gemäß § 25 Abs. 3 NÖ Kindergartengesetz 2006
- zu Beginn des Kindergartenjahres
- mit 1. Dezember
- mit 1. März und 
- zu Beginn der Kindergartenferien 
geändert werden können.

Änderungen für bereits begonnene oder abgelaufene Monate im Nachhinein sind nicht möglich.

Wir ersuchen Änderungen ausnahmslos schriftlich mit dem Formular „Bedarfsmeldung“ der Kindergartenleitung und der Stadtgemeinde Mautern zur Kenntnis zu bringen.

Bedarfsmeldung.pdf herunterladen (0.03 MB)

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Kindergartenpflicht: Die zum Kindergartenbesuch verpflichteten Kinder haben den Kindergarten an mindestens vier Tagen der Woche für mindestens 20 Stunden im Rahmen der Bildungszeit zu besuchen.

Eltern sind verpflichtet... Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, während des Kindergartenjahres, das vor Beginn ihrer Schulpflicht liegt, einen Kindergarten in Niederösterreich oder in einem anderen Bundesland besuchen.

Ausnahmemöglichkeiten: Diese Verpflichtung kann auch durch den Besuch einer Tagesbetreuungseinrichtung gemäß § 3 Abs. 3 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996, LGBl. 38/2016 idgF, oder im Rahmen der häuslichen Erziehung bzw. durch eine Tagesmutter/ einen Tagesvater erfüllt werden.

Darf das Kind fernbleiben (Urlaubsmöglichkeiten)? Ja, bei Erkrankung des Kindes oder der Eltern (Erziehungsberechtigten), außergewöhnlichen Ereignissen, urlaubsbedingter Abwesenheit (maximal 5 Wochen während der kindergartenpflichtigen Zeit)

Was ist bei häuslicher Erziehung zu beachten? Eltern (Erziehungsberechtigte) haben dafür Sorge zu tragen, dass das Kind alle Fähigkeiten (soziale, sprachliche,..) erlangt, die zum Besuch der Volksschule erforderlich sind.

Welche Folgen hat eine Nichterfüllung der gesetzlichen Verpflichtung? Wer als Elternteil (Erziehungsberechtigter) gegen die Kindergartenpflicht verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz? Für Kinder, die ein Jahr vor der Schulpflicht sind, muss die Hauptwohnsitzgemeinde einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitstellen. Für jüngere Kinder besteht kein Rechtsanspruch, diese werden nach Maßgabe der vorhandenen Plätze aufgenommen.

Weitere wichtige Infos finden Sie auch unter: https://www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Elternfragen_zum_Thema_Kindergarten.html

Informationen für Eltern, deren Kind im laufenden Kindergarten beginnt

Nachmittagsbetreuung

Zur Berechnung des monatlichen Kostenbeitrages wird der Monat mit 4 Wochen angenommen. Längere und kürzere Monate ziehen keine Erhöhung oder Verringerung des monatlichen Kostenbeitrages nach sich. Schließtage des Kindergartens gemäß § 22 Abs. 5 NÖ Kindergartengesetz 2006 führen zu keiner Änderung der bekanntgegebenen zeitlichen Inanspruchnahme sowie des zu leistenden Kostenbeitrages.

Für die Betreuungszeiten im NÖ Landeskindergarten Mautern vor 07:00 Uhr und nach 13:00 Uhr werden ab 1. November 2023 (gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2023) folgende monatliche Kostenbeiträge eingehoben. Diese Tarife gelten auch für die Ferienbetreuung im Juli und August. 

Ab dem Kindergartenjahr 25/26 gelten aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Indexanpassung folgende Tarife für die Nachmittagsbetreuung:

bis 25 Stunden              68,00 EURO (= Mindestbeitrag)
bis 40 Stunden              95,00 EURO
bis 60 Stunden              109,00 EURO
über 60 Stunden          122,00 EURO

Die Verrechnung erfolgt nach dem angemeldeten Bedarf. Eine entsprechende Bedarfserhebung wird zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres durchgeführt. Angefangene Stunden werden als ganze Stunden verrechnet.

Indexanpassung
Alle festgelegten Beiträge, auch der Mindestbeitrag, sind an den Verbraucherpreisindex anzupassen, sobald dessen Erhöhung fünf Prozent beträgt. Ausgangsbasis ist der Verbraucherpreisindex  VPI 2015 Basis 12/2016.

Kontakt

Öffnungszeiten

Aktuell geschlossen

Das nächste Mal geöffnet: Mo, 21.07. ab 07:00 Uhr

weitere Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der nächsten 7 Tage
Wochentag Öffnungszeiten
Sonntag Geschlossen
Montag 07:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr
Freitag 07:00 - 16:00 Uhr
Samstag Geschlossen