Subventionen für Mauterner Vereine

Vereine mit Vereinssitz am Gemeindegebiet können Subventionsanträge an die Stadtgemeinde stellen. Derartige Anträge müssen bis 15. Oktober des laufenden Jahres jeweils für das Folgejahr gestellt werden. Über die Gewährung von Subventionen und deren Höhe entscheidet der Gemeinderat nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel.

Zuständigkeiten