Förderungen

Hier finden Sie eine Übersicht über das Förderangebot seitens der Stadtgemeinde Mautern. Nähere Informationen zu den jeweiligen Fördermaßnahmen und Aktionen erhalten Sie während der Öffnungszeiten direkt im Stadtamt.

Förderung Kleinstkinderbetreuung

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mautern hat in seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen, ab sofort Eltern, deren Kind eine Einrichtung zur Kleinstkinderbetreuung besucht, finanziell zu unterstützen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eines Kindes zwischen 2 und 2,5 Jahren erhalten einen Pauschalbetrag von € 50,00 monatlich für maximal 6 Monate, wenn das Kind eine entsprechende Betreuungseinrichtung besucht. Als Nachweis zur Förderung ist eine Bestätigung der Betreuungseinrichtung oder der Tagesmutter vorzulegen. Eine weitere Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz der Antragsteller und des betreuten Kindes in Mautern. Die Förderung wird nachträglich nach Vorlage der Besuchsbestätigung ausbezahlt.

Jugendförderung - Taxigutscheine

Für alle im Gemeindegebiet wohnhaften Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 gibt es zwei Gutscheine/Jetons (à € 2,-) im Monat für die Inanspruchnahme eines der Taxiunternehmen im Raum Krems. 
Die Ausgabe erfolgt einmal pro Jahr, anteilig für die noch verbleibenden Monate (z.B. Abholung der Münzen im Mai: = 7 verbleibende Monate x 2 Jetons pro Monat = 14 Münzen). Die Gutscheine/Jetons sind am Stadtamt während der Öffnungszeiten erhältlich.

Säuglingswäschepaket

Nach der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern von der Stadtgemeinde einen praktischen Rucksack mit einer Basisausstattung an Säuglingswäsche überreicht. Bitte bei der Abholung die Geburtsurkunde mitbringen.

Subventionen für Mauterner Vereine

Vereine mit Vereinssitz am Gemeindegebiet können Subventionsanträge an die Stadtgemeinde stellen. Derartige Anträge müssen bis 15. Oktober des laufenden Jahres jeweils für das Folgejahr gestellt werden. Über die Gewährung von Subventionen und deren Höhe entscheidet der Gemeinderat nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel.

Sozialer Härtefonds

"Unsere soziale Einstellung soll dazu beitragen, dass Mautern ein attraktiver Lebensraum bleibt, in dem alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer kulturellen, ethnischen oder religiösen Herkunft unterstützt und begleitet werden. Die Achtung und Würde des Menschen sollen unser Handeln bestimmen." Der soziale Härtefonds soll die Möglichkeit schaffen, unbürokratisch Menschen zu unterstützen, die in finanzielle Not geraten sind.

Antragsformular (PDF) zum Download

Richtlinien (PDF) zum Download

Förderung Ladeeinrichtungen für Elektromobilität, Energiespeicher und Gründächer, sowie einer Energieberatung für Objektsanierungen

Gefördert wird die erstmalige Anschaffung einer Wallbox oder Ladesäule, welche zur Ladung von E-Fahrzeugen dient. Ebenso gefördert wird die Neuanschaffung oder Erweiterung einer Energiespeicher-Anlage. 
Nicht gefördert werden portable Energiespeicher. Außerdem wird die Neuerrichtung eines Gründaches 
gefördert, gleiches gilt für den Umbau zu einem Gründach. Weiters werden die finanziellen Aufwendungen für 
Energieberatungen des Landes Niederösterreich für eine Gesamtsanierung eines Objektes gefördert.

Antrag und Richtlinien für Alternativenergie

Jugendförderung - Gutscheine für Badearena und Eislaufplatz

Für schulpflichtige Jugendliche im Alter zwischen 6 und 15 Jahren werden vom Stadtamt jeweils 10 Gutscheine pro Gültigkeitszeitraum für den Besuch der Badearena Krems und des Kunsteislaufplatzes in Krems ausgegeben.
Anspruchsberechtigt sind Jugendliche, die im Jahr des Gültigkeitszeitraumes das entsprechende Alter erreichen.

Gültigkeitszeitraum:

  • Badearena Krems: Die Gutscheine können nur während der Schulferien eingelöst werden. Im Hallenbad ist der Gutschein für eine Badedauer von 3 Stunden gültig. 
  • Kunsteislaufplatz Krems: Gültig für die ganze Saison.

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