Kundmachung

Es wird gemäß §§ 111 Abs. 4 und 113 Abs. 3 der NO Gemeindeordnung 1973 (in der derzeit

geltenden Fassung) kundgemacht, dass das nachstehende Mitglied des Gemeinderates mit

Schreiben vom 17. April 2024, mit Wirkung vom 18. April 2024 auf die folgenden Funktionen

verzichtet hat:

 

Stadtrat Karl Schöller (SPÖ) - Amtsverlust als Stadtrat durch Ausscheiden aus dem

Gemeinderat, sowie als

Vorsitzender des Ausschusses „Infrastruktur und Verkehr"


 

Kundmachung

 

 

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