NÖ Landeskindergarten Mautern
Vikasstraße 1
3512 Mautern
Leitung: Mag. Barbara Magerl
Tel. +43 (2732) 81102-10 (Büro, Hauptapparat)
+43 (2732) 81102-11 (Gruppe 1)
+43 (2732) 81102-12 (Gruppe 2)
+43 (2732) 81102-13 (Gruppe 3)
+43 (2732) 81102-14 (Gruppe 4)
+43 (2732) 81102-15 (Gruppe 5)
Fax +43 (2732) 81102-4
Mail-Adresse: kiga@mautern-donau.gv.at
Öffnungszeiten ab 6. September 2021
Montag, Dienstag, Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag von 07:00 bis 17:00 Uhr
Hier finden Sie das Formular für die Bedarfsmeldung.
An folgenden Tagen ist der Kindergarten geschlossen:
Elternbrief vom 9.3.2022 - geänderte Corona-Maßnahmen
Hier finden Sie den Elternbrief!
Bedarfsmeldung Sommerferien (26.01.2022)
Die Kindergartenferien entsprechen den Hauptferien nach dem NÖ Schulzeitgesetz 1978. Bei Bedarf wird von der Gemeinde während der 1., 2., 3., 7., 8. und 9. Woche der Schulferien eine Ferienbetreuung angeboten. Der Bedarf an Ferienbetreuung muss gemäß NÖ Kindergartengesetz bis 15. Februar 2022 bekanntgegeben werden und ist verbindlich.
Hier finden Sie das Formular Bedarfsmeldung Sommerferien 2022!
Information der Landesregierung (01/2022):
Nach den Weihnachtsfeiertagen starten die Schlecker-Antigenschnelltests in den Kindergärten wieder ab 10. Jänner 2022 jeweils montags, mittwochs und – wenn organisatorisch möglich – auch freitags. Sollten Sie für Ihr Kind noch kein Einverständnis zu den Testungen gegeben haben, so können Sie dies mit beiliegender Einverständniserklärung gerne jederzeit tun. Geben Sie das ausgefüllte Formular einfach im Kindergarten ab.
Sehr geehrte Eltern! (Info, 22.12.2021)
Der Schul- und Kindergartenbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder in Niederösterreich beginnt im Jahr 2022 auf Grund der aktuellen epidemiologischen Lage
am 10. Jänner und nicht bereits mit dem Fenstertag am 7. Jänner 2022.
Laut Presseaussendung / NÖ Schul- und Kindergartenstart im neuen Jahr 2022 - 10. Jänner: „Mit dieser Maßnahme schaffen wir es, dass wir die Kontakte in unseren Bildungseinrichtungen für mehrere Tage erheblich reduzieren können und erst am Wochenende nach dem Fenstertag wieder in den gewohnten Schul- und Kindergartenbetrieb starten. Die zuständigen Stellen im Land Niederösterreich bzw. in der Bildungsdirektion bereiten die entsprechenden Verordnungen dafür bereits vor. Die Gesundheit aller Beteiligten am Bildungssystem ist und bleibt für uns oberste Priorität. Seit fast zwei Jahren sind es unsere Pädagoginnen und Pädagogen sowie Betreuerinnen und Betreuer in den Schulen und Kindergärten, die unsere Familien mit vollem Einsatz und Engagement durch diese herausfordernde Zeit begleiten. Ich werde nicht müde zu betonen: Was hier geleistet wird, ist beachtlich und hat großen Vorbildcharakter“, so Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und betont weiters: „Der Betrieb nach den Weihnachtsferien startet wieder mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen in den Einrichtungen. Dazu zählen die regelmäßigen Testungen und Maskenpflicht in den Einrichtungen.“
Elterninformation der NÖ Landesregierung vom 06.09.2021
Elterninformation der NÖ Landesregierung vom 01.09.2021
Elterninformation_Schlecker-Antigenschnelltests_für Kinder in NÖ Kindergärten
Information der Landesregierung (01/2022): Nach den Weihnachtsfeiertagen starten die Schlecker-Antigenschnelltests in den Kindergärten wieder ab 10. Jänner 2022 jeweils montags, mittwochs und – wenn organisatorisch möglich – auch freitags. Sollten Sie für Ihr Kind noch kein Einverständnis zu den Testungen gegeben haben, so können Sie dies mit beiliegender Einverständniserklärung gerne jederzeit tun. Geben Sie das ausgefüllte Formular einfach im Kindergarten ab.
Bedarfsmeldung - Änderung der Betreuungszeiten (Elterninformation 31.05.2021)
Sehr geehrte Eltern,
aus gegebenem Anlass möchte die Stadtgemeinde Mautern Sie daran erinnern, dass die angegebenen Betreuungszeiten gemäß § 25 Abs. 3 NÖ Kindergartengesetz 2006 zu Beginn des Kindergartenjahres, mit 1. Dezember, 1. März und zu Beginn der Kindergartenferien geändert werden können. Änderungen für bereits begonnene oder abgelaufene Monate im nach hinein sind nicht möglich.
Wir ersuchen Änderungen ausnahmslos schriftlich mit dem Formular „Bedarfsmeldung“ der Kindergartenleitung und der Stadtgemeinde Mautern zur Kenntnis zu bringen.
Die Stadtgemeinde Mautern ersucht um Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme.
!!!! Informationen für Eltern, deren Kind im laufenden Kindergarten beginnt !!!!
Hier finden Sie nochmals den Elternbrief.
Anbei finden Sie das Datenblatt, die Bedarfsmeldung und Informationsblätter zu den Themenbereichen: Apollonia 2020, Sehtest, Hörtest, Kaliumjodidtabletten, Elternbeirat, Verpflichtendes Kindergartenjahr.
Datenblatt in verschiedenen Sprachen: Ungarisch, Englisch, Französisch, Mazedonisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch
Wir wünschen Ihrem Kind eine spannende und schöne Kindergartenzeit!
Zur Berechnung des monatlichen Kostenbeitrages wird der Monat mit 4 Wochen angenommen. Längere und kürzere Monate ziehen keine Erhöhung oder Verringerung des monatlichen Kostenbeitrages nach sich. Schließtage des Kindergartens gemäß § 22 Abs. 5 NÖ Kindergartengesetz 2006 führen zu keiner Änderung der bekanntgegebenen zeitlichen Inanspruchnahme sowie des zu leistenden Kostenbeitrages.
Für die Betreuungszeiten im NÖ Landeskindergarten Mautern vor 07:00 Uhr und nach 13:00 Uhr werden ab 07. September 2020 (gemäß Indexanpassung) folgende monatliche Kostenbeiträge eingehoben:
bis 20 Stunden 53,00 EURO (= Mindestbeitrag)
bis 40 Stunden 74,00 EURO
bis 60 Stunden 85,00 EURO
über 60 Stunden 95,00 EURO
Die Verrechnung erfolgt nach dem angemeldeten Bedarf. Eine entsprechende Bedarfserhebung wird zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres durchgeführt. Angefangene Stunden werden als ganze Stunden verrechnet.
Indexanpassung
Alle festgelegten Beiträge, auch der Mindestbeitrag, sind an den Verbraucherpreisindex anzupassen, sobald dessen Erhöhung fünf Prozent beträgt. Ausgangsbasis ist der Verbraucherpreisindex VPI 2015 Basis 12/2016.
(Beschluss des Gemeinderates vom 6.12.2016)